
Leistungen zum Thema „Gemeinschaft“
Selbstbestimmt und unabhängig leben
Um Ihnen den Weg in die Gemeinschaft zu ebnen, gibt es die sogenannten Leistungen zur sozialen Teilhabe. Neben Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch Maßnahmen, die Ihnen die Bewältigung und den Umgang mit einer Erkrankung erleichtern.
Einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und Maßnahmen finden Sie hier in alphabetischer Reihenfolge. Mit dem Tool können Sie sich aber auch nur die für Sie wichtigen Aspekte anzeigen lassen.
Hinweis: Die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Leistungen sind ohne Gewähr.
Allgemeine Informationen über die soziale Rehabilitation
Was ist die soziale Rehabilitation?
Die soziale Rehabilitation wird auch Leistungen zur Sozialen Teilhabe genannt. Die Maßnahmen einer sozialen Rehabilitation sollen Menschen mit Krankheiten und Behinderungen helfen am alltäglichen und gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehören neben einem möglichst selbstständigen Leben auch der Austausch mit anderen Betroffenen und die finanzielle Unterstützung. Eigentlich alle Maßnahmen finden in der Nähe des Wohnortes statt. So wird das soziale Umfeld miteinbezogen und ermöglicht, dass Sie während den Maßnahmen weiter arbeiten gehen können.Zu den Leistungen für die soziale Teilhabe gehören unter anderem:
- Leistungen für Wohnraum (z. B. Hilfe bei Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhalt von Wohnraum)
- Assistenzleistungen (z. B. Elternassistenz, Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Lebensplanung, der Freizeitgestaltung sowie der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Besuch von Freunden oder kulturellen Veranstaltungen)
- Heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. Schulung lebenspraktischer Handlungen, Vorbereitung auf das Arbeitsleben, Verbesserung der Kommunikation, Blindenschriftlehrgänge)
- Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen für Menschen mit Hörbehinderungen)
- Leistungen zur Mobilität (z. B. Beförderung durch einen Fahrdienst)
- Leistungen zur Beschaffung eines Autos oder zum Erwerb des Führerscheins
- Hilfsmittel (z. B. barrierefreie Computer)
Ansprechpartner
- Rehabilitationsträger
- Versorgungsämter
- Integrationsämter
- Müttergenesungswerke
- Sozialverbände
- Versicherungsamt
- Versicherungsberater
- Beratungsstellen
- Unabhängige Teilhabeberatung
Beratungs-/Hilfsangebote
Was sind die Aufgaben von Beratungsangeboten?
Die Beratungsangebote sollen Ihnen unter anderem bei der beruflichen und sozialen (Wieder-) Eingliederung helfen oder Sie im neuen Alltag mit der Erkrankung unterstützen. Die Beratung arbeitet dabei eng mit der Diagnostik und Therapie zusammen. Sie zielt auf die Motivierung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Betroffenen ab. Wichtige Aufgabenbereiche dabei sind:
- Erhebung des beruflichen und sozialen Hintergrundes
- Hilfe im Berufsleben (Wiedereingliederung, Umorientierung, etc.)
- Sozialrechtliche Beratung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige
- Unterstützung bei Problemen im häuslichen Bereich (wie Pflege oder Haushaltshilfe)
- Information über weiterführende Rehabilitationsleistungen
- Nachsorge
Wo erhalten Sie Auskunft?
Auskunftsstellen sind unter anderem:
- Zuständige Rehabilitationsträger (zum Beispiel die Rentenversicherung)
- Versorgungsämter
- Kirchliche und staatliche Einrichtungen (wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt)
- Gesundheitsämter
- Örtlich zuständige Verbände und Selbsthilfegruppen
- Informationen erhalten Sie dort von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen oder Rehabilitations-Fachberatern
Was ist die Peer-Beratung?
Eine besondere Art der Beratung ist die Peer-Beratung. Hier erhalten Sie Hilfe von anderen Betroffenen. Dadurch sind die Berater authentisch und können als positives Vorbild dienen. Die Peer-Berater sind in der Lage, Sie emotional zu unterstützen und arbeiten unabhängig und vertraulich. Die Peer-Beratung kann schon während eines stationären Aufenthalts beginnen, aber auch erst später.
Zusammenfassung:
- Hilfestellung bei der beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung durch Unterstützung in verschiedenen Aspekten
- Unterstützung im Alltag mit der Erkrankung
- Peer-Beratung: Beratung von Betroffenen für Betroffene
Links zu wichtigen Internetseiten und Adressen von Beratungsstellen und Ansprechpartnern:
EUTB
Elternassistenz
Was ist die Elternassistenz?
Die Elternassistenz ist eine Unterstützung für Eltern mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder für Eltern, die aufgrund ihrer Erkrankung ihren Alltag und die Kindererziehung zumindest zeitweise nicht allein erledigen können. Dabei soll die Elternassistenz nicht die Rolle der Eltern übernehmen, sondern nur die durch die Behinderung oder Erkrankung entstandenen Einschränkungen ausgleichen. In den folgenden Bereichen können Eltern dabei unterstützt werden:
- Pflege, Versorgung und Erziehung der Kinder
- Hilfe im Haushalt (wie Putzen, Aufräumen, Kochen)
- Kinderbetreuung während der Therapiezeiten
- Begleitung der Kinder außerhalb der Wohnung (z. B. Spielplatz)
- Unterstützung, um eine altersgerechte Entwicklung des Kindes zu ermöglichen (z. B. Fahrradfahren lernen)
Im Rahmen der Elternzeit entscheiden Sie selbst, bei welchen Leistungen sie unterstützt werden möchten. Neben den oben genannten Assistenzleistungen können Sie auch Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen erhalten. Zudem können Sie die Elternassistenz in Form eines persönlichen Budgets oder als Sachleistung erhalten.
Was müssen Sie tun?
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich damit auseinandersetzten, in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen und in welcher Form Sie die Elternassistenz erhalten möchten. Dann müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger stellen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich sein – schriftlich ist jedoch immer besser. Sammeln Sie vorher alle nötigen Unterlagen und behalten Sie eine Kopie Ihres Antrags. Sollten Sie den Antrag an einen nicht zuständigen Kostenträger geschickt haben, wird dieser ihn prüfen und an den zuständigen Träger weiterleiten.
Zudem kann es passieren, dass der zuständige Kostenträger einen Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause schickt, um einen Überblick über Ihren Bedarf zu gewinnen. Tipp: Holen Sie sich für diesen Besuch Beistand in Form von Familie oder Freunden und putzen Sie Ihre Wohnung nicht zu sehr, damit der Mitarbeiter ein realistisches Bild von Ihrer Situation erhält.
Haushaltshilfe
Was ist eine Haushaltshilfe?
Sie können eventuell eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung und Ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage sind, den Haushalt selber zu führen und auch niemand sonst in Ihrem Haushalt lebt, der das tun könnte. Oft – aber nicht immer – sind Haushaltshilfen mit der medizinischen Rehabilitation verknüpft. Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie im Haushalt, etwa beim Kochen, Waschen und Putzen und kann alltägliche Dinge erledigen, zum Beispiel Einkaufen. Kinderbetreuung kann auch ein Teil dieser Hilfe sein.
Wie geht es weiter?
Die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt in der Regel der Rehabilitationsträger, der auch für Ihre vorherigen Rehabilitationsleistungen aufgekommen ist. Falls sich die Zuständigkeit geändert haben sollte, ist der Träger verpflichtet Ihren Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten. Den Antrag müssen Sie selbst stellen. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Rehabilitationsträger oder Sie können diese online ausfüllen. Im Notfall übernimmt die Eingliederungshilfe auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Wer die Eingliederungshilfe zahlt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zusammenfassung:
- Wenn Sie den Haushalt aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht selbst führen können
- Sie müssen die Haushaltshilfe selbst beantragen
- Sie müssen Zuzahlungen leisten
Kenntnisse, Fähigkeiten, Kommunikation und Hilfsmittel
Förderung der Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten
Zusätzlich zu den körperlichen Beeinträchtigungen können auch die geistigen Fähigkeiten und Kenntnisse von einer Behinderung betroffen sein. Auch sie sollten erhalten oder erweitert werden, zum Beispiel durch Schulungen für lebenspraktische Handlungen, durch gezielte Vorbereitung auf das Arbeitsleben oder durch eine Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten. Zu letzteren gehören zum Beispiel das Erlernen der Blindenschrift, der Zeichensprache oder der Umgang mit Dolmetschern. Auch technische Hilfsmittel sind hier denkbar, wie etwa barrierefreie Computer mit besonderen Eingabefunktionen oder einer Braillezeile.
Hilfsmittel
Mit vielen anderen Hilfsmitteln können Sie Ihren Alltag selbstständiger gestalten. Dazu gehören Hilfsmittel zum Greifen und Tragen (wie Greifzangen und Tragehilfen), Zubereitung von Essen und Nahrungsaufnahme (wie spezielles Besteck), Putzzubehör (wie Auswringhilfen), Körperpflege (wie Duschstühle), An- und Auskleiden (wie Knöpfhilfen) und für die Freizeitgestaltung wie Sport (wie Sportrollstühle), Musik (wie Einhand-Musikinstrumente) oder Gartenarbeit (wie Gartengeräte mit Teleskop-Funktion).
Theoretisch können alle Hilfsmittel erstattet werden, auch wenn sie nicht im Hilfsmittelkatalog stehen, so lange sie die Voraussetzungen erfüllen. Praktisch ist es aber so, dass nicht alle Hilfsmittel von den Rehabilitationsträgern gefördert und bezahlt werden. Oft gibt es Einzelfallentscheidungen, auch in Verbindung mit einem Gerichtsbescheid.
Für weitere Fragen und finanzielle Unterstützung können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder das Sozialamt wenden.
Hilfsmittelverzeichnis
Kraftfahrzeughilfe
Was ist die Kraftfahrzeughilfe?
Im Rahmen der Kraftfahrzeughilfen können Sie Zuschüsse für den Erwerb eines Autos, für die behindertengerechte Ausstattung und, wenn nötig, für den Erwerb eines Führerscheins erhalten. Beispiele für die behindertengerechte Ausstattung sind drehbare Sitze, Lenkhilfen oder ein Automatikgetriebe. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich meistens nach der Höhe Ihres Einkommens. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 9.500€. In der Regel werden Mittelklassewagen angeschafft. Sie können aber auch besondere Wünsche äußern. Allerdings müssen Sie dann entstandene Mehrkosten selbst tragen. Das gilt auch für die laufenden Kosten.
Wann können Sie eine Kraftfahrzeughilfe erhalten?
Wenn ein Auto aufgrund Ihrer Behinderung oder Erkrankung notwendig für Ihre Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ist, haben Sie sehr in der Regel einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe. Hierfür dürfen Ihre gesundheitlichen Einschränkungen aber nicht nur vorübergehend vorhanden sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie alltägliche Erledigungen wie Einkaufen nicht zu Fuß erledigen können oder Sie zu kulturellen Veranstaltungen oder sozialen Maßnahmen, etwa Selbsthilfegruppen, nicht mit Bus und Bahn fahren können. Das kann entweder daran liegen, dass es in Ihrer Nähe keinen Bus und keine Bahn gibt, oder dass Sie diese wegen Ihrer Gesundheit nicht mehr nutzen können. Wichtig ist auch, dass Sie selbst oder eine dritte Person das Kraftfahrzeug fahren können.
Wie geht es weiter?
Den Antrag auf Kfz-Hilfe müssen Sie selbst stellen. Für die Teilnahme am sozialen Leben kommen meist die Träger der Sozialhilfe für die Kosten auf. Da dies lokal und regional unterschiedlich geregelt ist, sollten Sie sich vor Ort über den zuständigen Träger und die Antragsstellung informieren. Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem zuständigen Rehabilitationsträger oder Sie können sie online unter folgendem Link ausfüllen.
Zusammenfassung:
- Sie erhalten Zuschüsse für den Kauf oder die behindertengerechte Ausstattung eines Autos oder für den Erwerb des Führerscheins
- Ein Auto ist notwendig zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Sie müssen die Kraftfahrzeughilfe selbst beantragen
Mögliche Rehabilitationsträger für die soziale Rehabilitation
Mögliche Rehabilitationsträger für die soziale Rehabilitation
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe/Jugendamt
- Träger der Sozialhilfe/Sozialamt
Patientenschulung
Was ist eine Patientenschulung?
Eine Patientenschulung ist wie ein Fortbildungsprogramm rund um die Erkrankung und kann ambulant oder stationär stattfinden. Im Rahmen einer solchen Maßnahme erhalten Sie von Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens wissenswerte und interessante Auskünfte. Zu den Inhalten einer Patientenschulung gehören unter anderem:
- Informationen über die Krankheit und Therapiemöglichkeiten
- Tipps zur Krankheits- und Schmerzbewältigung
- Strategien zur Stressbewältigung und Stressmanagement
- Informationen zur Sicherung des Therapieerfolgs durch Ihre Mitarbeit und Eigenverantwortung
- Anleitung zum Training von Fertigkeiten und dem Wiedergewinn des allgemeinen Leistungsvermögens
- Tipps zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitsverhaltens
- Motivationshilfen zur Lebensstiländerung (zum Beispiel mehr Sport, gesünderes Essen, keine Zigaretten oder Alkohol)
- Unterstützung bei der Erhöhung der Selbstkompetenz, Lebensqualität und Zufriedenheit
- Erlernen vom Umgang mit Hilfsmitteln (zum Beispiel Pumpen und Spritzen)
Die Inhalte können sich bei ambulanten und stationären Patientenschulungen durchaus unterscheiden.
Wie geht es weiter?
Stationäre Patientenschulungen sind oft Teil von Behandlungsterminen in Krankenhäusern. Für die Teilnahme an einer ambulanten Patientenschulung in Ihrer Nähe können Sie Ihren Arzt ansprechen. Er kann die entsprechende Verordnung ausstellen, die notwendig ist, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber die Regelungen für eine Kostenübernahme sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Deswegen sollten Sie sich vorher in jedem Fall bei Ihrer Versicherung informieren. Lassen Sie sich eine Kostenzusage am besten schriftlich geben.
Zusammenfassung:
- Fortbildungsprogramm rund um eine Erkrankung bzw. das Krankheitsmanagement
- Sie erhalten Informationen, Tipps und Strategien zum Umgang mit Ihrer Erkrankung
- Durch Arzt verordnet
- Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
Persönliches Budget
Wer bekommt ein Persönliches Budget?
Seit 2008 haben Menschen mit einer Behinderung, beziehungsweise von einer Behinderung bedrohte Menschen, oder Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch ist unabhängig von Ihrem Alter oder der Art, Schwere und Ursache Ihrer Erkrankung/Behinderung. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen möchten.
Was ist das Persönliche Budget?
Ziel des Persönlichen Budgets ist, dass Sie trotz Ihrer Behinderung viele Aspekte im Leben selbst bestimmen können und weniger von anderen Menschen abhängig sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahmen oder Pflege selber organisieren können. In diesem Fall bekommen Sie einen bestimmten Geldbetrag und planen und bezahlen Ihre Rehabilitation selbst. Weitere Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets sind zum Beispiel die Kfz-Hilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, (Arbeits-) Assistenz, Reisekosten und Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Was sind die Rahmenbedingungen eines Persönlichen Budgets?
Die Rahmenbedingungen des Persönlichen Budgets sind für jede Person anders und werden individuell vom Rentenversicherungsträger festgelegt. Das nennt man Zielvereinbarung. Sie umfasst die Höhe des Geldbetrags, den Zeitraum, den Zahlungsmodus und Ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse. Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Sie können das Geld als einmalige oder als laufende Leistung auf Ihr Konto erhalten. Es ist auch möglich, dass Sie sich nur Teilbeträge auszahlen lassen oder Gutscheine erhalten. Das Persönliche Budget endet bei einer Kündigung, wenn die Vertragszeit abgelaufen ist oder wenn das gesetzte Ziel erreicht wurde. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Persönliches Budget möchten, dann können Sie auch erstmal ein Probebudget testen.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie Interesse an einem Persönlichen Budget haben, dann müssen Sie dieses bei Ihrem Rehabilitationsträger beantragen. Ihr Rehabilitationsträger ist in den meisten Fällen Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse. Den Antrag können Sie bei einer der beiden Versicherungen einreichen. Dort wird der Antrag bearbeitet oder eventuell an einen anderen Träger weitergeleitet. Wenn Sie finanzielle Unterstützung von verschiedenen Rehabilitationsträgern erhalten können, haben Sie trotzdem nur einen Hauptansprechpartner, der alle Leistungen koordiniert. Das macht das Verfahren für Sie wesentlich einfacher und übersichtlicher. Die Antragsformulare erhalten Sie bei den Rehabilitationsträgern, die Ihnen auch bei weiteren Fragen zur Seite stehen.
Zusammenfassung:
- Unabhängig von Alter und Erkrankung
- Ziel: möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben
- Für die Selbstbeschaffung von Rehabilitationsleistungen
- Zielvereinbarung mit Geldbetrag, Zeitraum, Zahlungsmodus, Ziele und Bedürfnisse
- Sie müssen das persönliche Budget selbst beantragen
Pflege und persönliche Assistenz
Was ist die Pflege und die persönliche Assistenz?
Wenn Sie durch Ihre Behinderung nicht mehr in der Lage sind, zu Hause selbstständig zu leben oder ohne fremde Hilfe am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, dann gibt es die Möglichkeit eines Pflegedienstes oder einer persönlichen Assistenz. Für folgende Bereiche können Sie beispielsweise eine Assistenz bekommen:
- für die Schule
- zur Arbeitssuche/in der Bewerbungsphase
- am Arbeitsplatz
- für die Kinderbetreuung
- zur Unterstützung am Haushalt
- zur Pflege
- zur Freizeitgestaltung und gesellschaftlichen Teilhabe
Diese Hilfe geht über die Haushaltsführung hinaus und umfasst zum Beispiel auch die Bereiche Körperpflege, Essensaufnahme oder Freizeitgestaltung. Die persönliche Assistenz können Sie zum Beispiel auch über Ihr persönliches Budget finanzieren.
Bei der persönlichen Assistenz suchen und organisieren Sie ihre Assistenz selbst. Sie führen Bewerbungsgespräche und stellen dann die am besten geeigneten Personen ein. Auch für die Einarbeitung Ihrer Assistenz sind Sie selbst verantwortlich. Sie klären, wann die Assistenzkraft für Sie arbeiten soll und die Bezahlung der Assistenz. Dann sind Sie der Arbeitgeber und Ihr Assistent/Ihre Assistentin ist bei Ihnen beschäftigt (Arbeitgebermodell). Alternativ können Sie auch einen Dienstleister, wie zum Beispiel einen Pflegedienst, mit der Unterstützung zu beauftragen (Dienstleistungsmodell).
Wie geht es weiter?
Die Kosten für eine persönliche Assistenz übernehmen meist die Pflegekasse, die Krankenkasse oder das Sozialamt. Die Höhe der Unterstützung und die Voraussetzungen sind vom Einzelfall abhängig. Deswegen sollten Sie für weitere Informationen direkt bei Ihrem Kostenträger nachfragen. Kosten, die Sie selbst oder pflegende Angehörige tragen, können steuerlich abgesetzt werden. Hierfür kontaktieren Sie am besten einen Lohnsteuerhilfeverein oder Ihren Steuerberater.
Zusammenfassung:
- Die Pflegekraft oder die persönliche Assistenz kümmern sich um die Haushaltsführung, Körperpflege, Essensaufnahme und Freizeitgestaltung
- Sie müssen die Pflege und persönliche Assistenz selbst beantragen
- Sie müssen Zuzahlungen leisten
- Unterstützung vom Sozialamt möglich
- Steuerlich absetzbar
Psychotherapie
Was ist eine Psychotherapie?
Die Unterstützung durch einen Psychologen bzw. eine Psychotherapie kann Ihnen dabei helfen, Ihre Erkrankung besser zu bewältigen und den Rehabilitationserfolg zu sichern. Denn gerade bei chronischen Erkrankungen spielen psychologische Aspekte häufig eine aufrechterhaltende Rolle. Bei der Psychotherapie geht es deshalb darum, diese Faktoren ausfindig zu machen und wenn möglich zu beseitigen. Mögliche Therapieansätze dazu sind:
- Programme zur Schmerz-, Krankheits- und Stressbewältigung
- Entspannungstechniken wie Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation
- Training der geistigen Leistungsfähigkeit oder der sozialen Kompetenz
- Strategien zur Krankheitsbewältigung im Alltag
- Erhöhen der Motivation und des Selbstvertrauens
Wie geht es weiter?
Bei Fragen und Informationen zum Hilfsangebot Psychotherapie können Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt wenden. Wenn Sie eine Psychotherapie brauchen oder möchten, muss diese beantragt werden. Ihr Arzt hilft Ihnen bestimmt dabei weiter. Der Antrag an Ihre Krankenkasse muss neben den Antragsunterlagen auch die Antragsunterlagen eines Therapeuten und den Weiterleitungsbericht Ihres Arztes enthalten. Die Therapie muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Nur dann übernimmt sie die Kosten.
Zusammenfassung:
- Sicherung der Genesung oder des Rehabilitationserfolgs
- Programme zur Bewältigung der Krankheit
- Selbst beantragen mit Unterstützung von Arzt und Therapeut
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining haben nicht nur medizinische Aspekte, sondern auch wichtige soziale Komponenten: Gruppentherapie, Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen und den Kontakt zu Selbsthilfegruppen.
Was ist Rehabilitationssport?
Der Rehabilitationssport soll unter anderem Ausdauer und Kraft stärken, Koordination und Flexibilität steigern und Sie in die Lage versetzen, selbstständig weiter zu trainieren. Dazu dienen zum Beispiel Sportspiele, bewegungstherapeutische Übungen und Entspannungsübungen, die in Gruppen unter fachlicher Leitung durchgeführt werden. Mögliche Sportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele. Rehabilitationssport wird generell nach Operationen am Bewegungsapparat oder bei onkologischen Erkrankungen empfohlen. Natürlich kann er auch bei anderen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Der Rehabilitationssport findet in der Regel in 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten statt. Für Frauen gibt es noch das Angebot für ein psychologisches Training, um ihr Selbstbewusstsein zu stärken.
Was ist Funktionstraining?
Das Funktionstraining soll unter anderem die Funktionen (Organe und Gelenke) und die Beweglichkeit (Muskeln und Gelenke) des Körpers erhalten oder verbessern, Funktionsverluste hinauszögern, Schmerzen lindern und Sie anleiten, selbstständig weiter zu trainieren. Mögliche Maßnahmen dafür sind zum Beispiel Krankengymnastik, Ergotherapie, Bewegungstherapie und Trocken- oder Wassergymnastik. Die Übungen führen Sie immer in Gruppen und unter fachlicher Aufsicht durch. Das Funktionstraining kommt in der Regel bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zum Einsatz, kann aber selbstverständlich auch bei anderen Erkrankungen verschrieben werden. Hierbei werden für gewöhnlich 1-2 Übungseinheiten pro Woche innerhalb von 12 Monaten verordnet.
Was sind die Voraussetzungen?
Um am Rehabilitationssport oder Funktionstraining teilnehmen zu können, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese enthält Informationen über:
- den Grund
- die Dauer
- die Ziele
- die geeigneten Sportarten
Die Laufzeit hängt von Ihrem Rehabilitationsträger ab. Für genauere Informationen können Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse nachfragen.
Zusammenfassung:
- Rehabilitationssport bei Störungen am Bewegungsapparat oder onkologischen Erkrankungen
- Funktionstraining bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
- Wird verordnet
Selbsthilfegruppen
Warum ist eine Selbsthilfegruppe sinnvoll?
Selbsthilfegruppen können Sie dabei unterstützen, die für einen langfristigen Rehabilitationserfolg oder eine erfolgreiche Genesung notwendigen Veränderungen des Verhaltens oder des Lebensstils umzusetzen. Was Sie da beachten müssen, lernen Sie schon während der Behandlung oder der Rehabilitationsmaßnahme. Aber Sie müssen diesen Prozess nach dem Ende selbst aktiv am Laufen erhalten. Denn verhaltensabhängige Risikofaktoren können in Kombination mit psychosozialen Belastungssituationen den Rehabilitationserfolg oder die Genesung negativ beeinflussen. Zu den verhaltensabhängigen Risikofaktoren gehören zum Beispiel:
- Bewegungsmangel
- Über- oder Untergewicht
- Medikamentenmissbrauch
- Suchtmittelkonsum
- Stress
Um dies zu verhindern, sind Selbsthilfegruppen sehr hilfreich.
Was sind die Aufgaben einer Selbsthilfegruppe?
Selbsthilfegruppen bieten Ihnen in regelmäßigen Treffen Hilfestellung und Unterstützung zu den folgenden Punkten an:
- Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen
- Unterstützung der Genesung oder des Rehabilitationserfolgs
- Bewältigung der Folgen der Erkrankung
- Unterstützung, um Ihre eigene Situation besser zu verstehen und zu akzeptieren
- Emotionale Unterstützung und Motivation
- Information über Ihre Krankheit, Therapiemöglichkeiten, das Leben mit der Erkrankung und praktische Lebenshilfen (zum Beispiel durch Mitgliederzeitschriften, Fortbildungen und Patientenschulungen)
- Wiederentdeckung und Stärkung der eigenen Kräfte
- Einsatz Ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen
- Vermeidung von Gefühlen wie Vereinsamung und Ausgrenzung
- Knüpfung von Kontakten zu Fachleuten, Einrichtungen oder Ansprechpartnern
- Informationsmaterialien und Unterstützung bei Beratungsgesprächen
- Sozialrechtliche Beratung
Neben diesen für Sie persönlich relevanten Aspekten haben Selbsthilfegruppen auch noch folgende wichtige Aufgaben:
- Interessenvertretung der Betroffenen in der Öffentlichkeit, gegenüber der Politik und der Gesellschaft
- Aufklärungsarbeit
- Unterstützung von Forschungsprojekten
Wenn Sie sich für Selbsthilfegruppen interessieren, dann fragen Sie Ihren Arzt, ob es in Ihrer Nähe eine entsprechende Gruppe gibt.
Zusammenfassung:
- Zur Sicherung der Genesung und des langfristigen Rehabilitationserfolgs
- Austausch mit anderen Betroffenen
- Unterstützung in persönlichen Belangen
- Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit
Links zu Adressen und Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen:
DAG Selbsthilfegruppen
Vorsorgemöglichkeiten
Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
Eine wichtige Maßnahme, gerade bei chronisch erkrankten Menschen, ist eine entsprechende Vorsorge, falls der Fall eintritt, dass Sie nicht mehr selbst über wichtige Situationen entscheiden können. Denn Ihre Angehörigen, Ihr Ehe- oder Ihr Lebenspartner dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung diese weitreichenden Entscheidungen für Sie treffen. Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung. Es ist keine Pflicht, eine dieser Vorsorgemöglichkeiten für sich zu verfassen. Sollte aber der Fall eintreten, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, kann sie sehr hilfreich sein.
Hilfe und Beratung für die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten erhalten Sie bei der Klinikseelsorge, bei Pfarrämtern oder bei den Beratungsstellen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen die behandelnden Ärzte in bestimmten Situationen unternehmen sollen und welche nicht durchgeführt werden dürfen. Dafür sollten Sie unterschiedliche Lebens- und Krankheitssituationen und die für Sie dann in Frage kommenden Behandlungsoptionen so konkret wie möglich beschreiben. Darüber hinaus können Sie Ihre Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen sowie Wünsche oder Ängste festhalten. Das kann den Ärzten und dem Behandlungsteam helfen, Ihre Festlegungen besser zu verstehen. Aber auch mögliche bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter haben so eine Hilfe zur Hand, um Ihre Patientenverfügung richtig zu deuten und so Ihrem Willen zu entsprechen
Für eine Patientenverfügung müssen Sie volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie muss schriftlich verfasst werden, aber mündliche Aussagen sind nicht automatisch ungültig. Wenn Sie die Verfügung nicht mehr selber aufsetzen oder unterschreiben können, dann müssen Sie sich an einen Notar wenden. Im Gegensatz dazu kann die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson auswählen, die für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Sie sollten diese Person möglichst umfangreich über die Regelung Ihrer vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten informieren. Dazu gehört unter anderem:
- die Vertretung vor Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen
- die Verfügung über Vermögensgegenstände wie Banknoten und Eigentum
- das Eingehen von Verbindlichkeiten
- die Zustimmung bei Gesundheitsangelegenheiten
- die Bestimmung über den Aufenthaltsort (zum Beispiel Pflegeheim)
- die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen
Wenn Sie einen Bevollmächtigten mit umfangreichen Vollmachten einsetzen wollen, sollten Sie dieser Person sehr vertrauen. Sie handelt nämlich eigenverantwortlich und wird nicht vom Gericht überwacht.
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formlos erlaubt. Sie können also rein theoretisch die Vollmacht mündlich aussprechen. Eine schriftliche Form ist aber sicherer für Sie und Ihren Bevollmächtigten und wird im Allgemeinen erwartet. Auch hier müssen sie beim Erstellen der Vollmacht volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie können die Vorsorgevollmach notariell beurkunden lassen, müssen aber nicht. Ein Widerruf ist, genau wie bei der Patientenverfügung, formlos jederzeit möglich. Auch notariell beurkundete Vorsorgevollmachten können Sie frei widerrufen. Eine neue notarielle Urkunde muss hierfür nicht aufgesetzt werden. Allerdings sollten Sie den Notar über Ihren Widerruf informieren, damit dieser vermerkt wird.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung können Sie einen rechtlichen Betreuer für den Fall vorschlagen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Das Gericht wird diese Person dann zu Ihrem Betreuer bestellen. Außerdem können Sie auch Wünsche zur Lebensgestaltung oder zu medizinischen Maßnahmen festhalten. Der Betreuer muss sich an diese halten und wird bei der Ausübung seiner Tätigkeit durch das Betreuungsgericht kontrolliert.
Eine Betreuungsverfügung können Sie handschriftlich verfassen. Es gibt dafür keine genaue gesetzliche Regelung. Ebenfalls sollte Sie diese regelmäßig aktualisieren und dass mit Datum und Unterschrift festhalten. Hierbei raten Experten von Vordrucken ab und empfehlen stattdessen, sich selbst ausführlich Gedanken über die eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen zu machen, Rat einzuholen und eigene Formulierungen zu verwenden um die persönliche Situation dementsprechend festzuhalten.
Zusammenfassung:
- Sie sollten – aber müssen nicht – Vorsorgemöglichkeiten treffen
- Patientenverfügung: Sie legen vorher fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten oder nicht möchten
- Vorsorgevollmacht: Vertreter im Willen in allen oder bestimmten Bereichen
- Betreuungsverfügung: wird erst durch Gericht wirksam und überwacht
- Empfehlung: keine Vordrucke, sondern selbst handschriftlich verfassen und mit Datum und Unterschrift versehen
Wohnungshilfe
Was ist die Wohnungshilfe?
Die Wohnungshilfe soll Ihnen ein Maximum an Rehabilitation, selbstbestimmter Lebensführung und Teilnahme an allen Aspekten des Lebens ermöglichen. Im Rahmen der sozialen Rehabilitation können Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung eventuell Zuschüsse bekommen, um Ihnen eine Wohnung zu beschaffen, eine Wohnung umzubauen oder behindertengerecht anzupassen oder um Ihren Wohnraum zu erhalten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Wohnungshilfe?
Sie haben einen Anspruch auf Wohnungshilfe, wenn
- Sie alltägliche Abläufe in Ihrer Wohnung nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erledigen können
- Sie nicht mehr alle Räume in Ihrer Wohnung erreichen können oder das nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist
Dann kann Ihnen zum Beispiel geholfen werden, eine ebenerdige Wohnung zu finden oder Sie können einen Treppenlift bezahlt bekommen. Maßnahmen, die nur eine Verbesserung der Lebensqualität dienen, werden nicht finanziert. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau eines Kamins, da auch mit einer normalen Heizung geheizt werden kann.
Wie geht es weiter?
Für Hilfe und Kostenübernahme können Sie sich an Ihren zuständigen Rehabilitationsträger wenden. In den meisten Fällen ist das die Krankenkasse oder das Sozialamt. Sollte die Wohnungshilfe im Zusammenhang mit einer beruflichen Rehabilitation stattfinden, kommt sehr wahrscheinlich die Rentenversicherung dafür auf. Erkundigen Sie sich daher vorher bei Ihrem Rehabilitationsträger. Dabei können Sie auch nach einem Antragsformular fragen. Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen und auf die Genehmigung warten.
Zusammenfassung:
- Ziel: selbstbestimmte Lebensführung
- Wenn Sie nicht mehr alle alltäglichen Abläufe erledigen oder nicht mehr alle Zimmer in Ihrer Wohnung erreichen können
- Zuschüsse für Wohnungsbeschaffung, -umbau oder -anpassung
- Sie müssen die Wohnungshilfe selbst beantragen
- Auf Genehmigung warten