Was versteht man unter der beruflichen Rehabilitation?
Die berufliche Rehabilitation (Reha) – auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – soll Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen dabei helfen, arbeiten zu gehen und ihr Geld selbst verdienen zu können. Ziel ist beispielsweise den Arbeitsplatz zu erhalten, neue Berufschancen zu eröffnen und eine möglichst dauerhafte Eingliederung ins Berufsleben zu gewährleisten sowie eine vorzeitige Rente zu vermeiden.
Was sind die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation?
Um eine berufliche Reha zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung:
- Mindestversicherungszeit von 15 Jahren oder Erhalt von Rente / Witwenrente aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit
- Ohne eine LTA-Maßnahme wäre die betroffene Person nicht mehr erwerbsfähig und würde eine Erwerbsminderungsrente erhalten – dieses gilt es zu verhindern (Prinzip „Rehabilitation vor Rente“)
- Die Leistungen der medizinischen Reha allein sind nicht ausreichend, um eine Rückkehr in den Job zu gewährleisten – deswegen werden auch Maßnahmen der beruflichen Reha eingesetzt
Wer hat Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation?
Zusätzlich müssen Betroffene bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, um Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten:
- Gesundheitliche Gründe gefährden die Ausübung des Jobs
- Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ist notwendig
- Drohende Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
- Positive Erwerbsprognose
- Maßnahmen sind notwendig, damit die Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet ist
Wie läuft eine berufliche Rehabilitation ab?
Es gibt verschiedene Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Solche LTA-Maßnahmen können z. B. eine Arbeitsassistenz, eine Anpassung des Arbeitsplatzes, Kraftfahrzeug- oder Wohnungshilfe sowie Um- oder Weiterbildungen sein. In vielen Fällen erfolgt die berufliche Wiedereingliederung nach einer Krankheit schrittweise und individuell an die betroffene Person angepasst.